Psychiatrische Universitätsklinik Zürich

Kontakt und Terminbuchung

Telefon: +41 (0) 58 384 39 15
E-Mail: praevention@pukzh.ch

Telefonische Anmeldung/Beratung:

Montag 12–14 Uhr
Donnerstag 15-17 Uhr

Häufig gestellte Fragen

Wie findet die Kontaktaufnahme statt?

  • Sie haben die Möglichkeit, sich zu den angegebenen Zeiten telefonisch oder via E-Mail (praevention@pukzh.ch) mit uns in Verbindung zu setzen.

Was sind die ersten Schritte?

  • Sie dürfen uns anonym ihr Anliegen schildern. Weitere Schritte werden individuell besprochen und i.d.R wird ein erstes persönliches Gespräch vereinbart.

Wo finden die Gespräche statt?

  • Die therapeutischen Sitzungen finden in Behandlungsräumen der Psychiatrische Universitätsklinik Zürich in der Lenggstrasse 31 in 8032 Zürich statt. Die Behandlungsräume sind nicht als Präventionsstelle Pädosexualität ausgewiesen, sondern werden von verschiedenen BehandlerInnen und PatientInnen der Klinik genutzt.

Was bedeutet anonym?

  • Zugunsten einer erleichterten Kontaktaufnahme bieten wir eine anonyme Kontaktaufnahme an. Dies bedeutet, dass Sie sich bei uns ohne Angabe von personenbezogenen Daten (Name, Adresse etc.) melden können. Sollte ein Beratungsgespräch vereinbart werden, benötigen wir eine Kontaktmöglichkeit (E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer). Weiter werden Wohnkanton, Alter sowie allfällige Aspekte in Zusammenhang mit Selbst- oder Fremdgefährdung erfragt.
  • Im Rahmen der Behandlung an der Psychiatrischen Uniklinik erhalten Sie ein Pseudonym sowie einen sogenannten «VIP»-Status, womit Sie im klinikinternen Dokumentationssystem verschlüsselt geführt werden können.
  • Nach der Abklärungsphase sind Sie gebeten, ihre Personalien gegenüber der behandelnden Therapeutin / dem behandelnden Therapeuten zu offenbaren. Dennoch werden sie weiterhin unter ihrem Pseudonym geführt.

Ist eine Therapie während eines laufenden Strafverfahrens oder bei juristischen Auflagen (bspw. Therapieauflage, ambulante Massnahme) möglich?

  • Falls Sie sich derzeit in einem laufenden Strafverfahren befinden, ist eine Behandlung bei uns nicht möglich. Sie dürfen sich gerne nach Ende des Strafverfahrens bei uns melden.
  • Falls juristische Auflagen bestehen, ist eine Behandlung bei uns nicht möglich. Sie dürfen sich gerne nach Ende der Auflagen bei uns anmelden.
  • Vergangene Straftaten stellen dagegen keinen Ausschlussgrund  Sie dürfen sich gerne bei uns melden.

Wie sieht die Behandlung aus?

  • Nach der Kontaktaufnahme erfolgt ein persönliches Erstgespräch in der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich. Die nächsten Sitzungen dienen der Anamnese und Diagnostik. Anschließend erfolgt ein Standortgespräch und eine Zielvereinbarung bezüglich einer allfälligen psychotherapeutischen Behandlung. Die psychotherapeutische Behandlung ist kognitiv-verhaltenstherapeutisch/integrativ ausgerichtet und an das Programm der Berliner Dissexualitätstherapie angelehnt.

Wie ist unsere therapeutische Haltung?

  • Für uns steht eine einfühlsame, empathische und wertschätzende Haltung im Vordergrund, auch bezüglich schwierigen Themen. Es ist uns wichtig, uns von traditionellen, stigmatisierenden und wertenden Denkmustern zu distanzieren. Die Pädophilie oder Hebephilie wird dabei wertfrei als eine sexuelle Präferenz angesehen. Eine sexuelle Präferenz ist Schicksal und nicht Wahl. Dennoch tragen Betroffene die Verantwortung für ihre Handlungen und ihre Entscheidungen.

Was sind die Rahmenbedingungen einer Behandlung?

  • Da die/der Therapeut/in gesetzlich zur Schweigepflicht verpflichtet ist, können sexuelle Inhalte und Fantasien, allenfalls vergangene Straftaten sowie private Informationen offen mitgeteilt werden.
  • Bei drohenden Straftaten, insbesondere direkten oder indirekten sexuellen Kontakten zu Kindern, oder einer angekündigten Selbsttötung wird die/der Therapeut/in zum Schutz des Klienten und zum Schutz anderer handeln. Jegliches Handeln wird zuvor mit dem Klienten abgesprochen. Bei akut drohender Gefahr und fehlender Kooperation können auch Entscheidungen gegen den Willen des Klienten getroffen werden.
  • Im Falle eines Strafverfahrens kann eine Entbindung von der Schweigepflicht durch die Gesundheitsdirektion erfolgen.
  • Ein inhaltlicher Austausch mit externen SupervisorInnen erfolgt bei bedarf, wobei klientenbezogene Daten anonymisiert und vertraulich behandelt werden.
  • Die Behandlungen der Präventionsstelle Pädosexualität werden durch begleitende Forschung überprüft, wobei ausschließlich anonymisierte Daten erhoben und ausgewertet werden.
  • Verstöße gegen Therapievereinbarungen gefährden den Therapieerfolg und können zu einem Abbruch der Behandlung führen.
  • Für die Behandlung individuell relevante Punkte werden nach der Abklärungsphase und vor Antritt der Behandlung in einem Behandlungsvertrag niedergelegt.
  • Für den Erfolg der Beratung/Behandlung ist eine regelmäßige und aktive Teilnahme an den Therapiesitzungen erforderlich. Weitere zentrale Elemente umfassen, die Verantwortungsübernahme für das eigenen Verhalten sowie die Distanzierung von aggressiven verbalen oder physischen Verhaltensweisen.

AnwohnerInnen des Kanton Zürich

  • Das Angebot wird durch die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich finanziert und ist daher für die EinwohnerInnen des Kt. Zürich kostenlos. Die Krankenkasse wird über die Behandlung nicht informiert.

Patien:innen aus anderen Kantonen

  • Im Falle einer Selbstzahlung wird der Aufwand nach Tarmed-Tarifen verrechnet.
  • Im Falle einer Abrechnung über die Krankenkasse wird der Aufwand über die Grundversicherung abgerechnet. Die Krankenkasse wird über die Behandlung an der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich informiert. Genauere Informationen zu den Abläufen und zur Kommunikation werden per Hotline oder im Erstgespräch vermittelt.
  • Eine Überweisung durch den Hausarzt bzw. CallMed Arzt kann bspw. mit dem Wunsch einer sexualtherapeutischen Behandlung angefordert werden.